Haftungsausschluss 

Die Nutzungsvereinbarung der BMX-Dirtbike-Strecke des Betreibers sind Grundlage der Nutzung des Trainingsgeländes.
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Trainingsveranstaltungen teil.
Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder seinem Rad/ Rädern verursachten
Schäden.
Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf Ansprüche jeder Art von Schäden die ihm im Zusammenhang mit der Benutzung
der BMX-Dirtbike-Strecke entstehen und zwar gegen den Eigentümer und Betreiber des Trainingsgeländes, den
anderen Teilnehmern sowie Zuschauern der Trainingsveranstaltungen.
Der Verzicht/ Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Erklärung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Verzicht/ Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche aus der Haftung der Vertragsparteien für vorsätzliche
Handlungen (§ 202 BGB). Für vorsätzlich herbeigeführte Schäden besteht uneingeschränkte Schadenersatzpflicht
des Teilnehmers.